In Arbeitsräumen ist die Belüftung eine Präventivmaßnahme, um die Schadstoffbelastung für Arbeitnehmende zu reduzieren. Die Luft wird erneuert, um:
Die Atmosphäre so sauber zu erhalten, dass die Gesundheit von Arbeitnehmenden geschützt wird.
Übermäßige Temperaturerhöhungen, unangenehme Gerüche und Kondensation zu vermeiden.
Lesen Sie den Text zur Belüftung aus dem Arbeitsgesetz (FR)
Seit dem 9. Oktober 1987 verpflichtet die Lüftungs- und Sanierungsverordnung den Arbeitgeber, alle Anlagen in gutem Zustand zu erhalten und regelmäßig zu kontrollieren (Französisches Arbeitsgesetz Art. R. 4222-20 ff.).
ART DER VERSCHMUTZUNG | MESURES ET CONTRÔLES |
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RÄUME MIT UNSPEZIFISCHER VERSCHMUTZUNG |
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RÄUME MIT SPEZIFISCHER VERSCHMUTZUNG |
Wenn die Luft recycelt wird
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Quelle: Praktischer Leitfaden für die Lüftung Nr. 10 – Die Lüftungsinstallationsdatei des INRS
Diese obligatorische Kontrolle ist daher einmal pro Jahr in einem rechtlichen Bezugsrahmen über die globale Kontrolle von Schadstoffen in der Arbeitsatmosphäre verankert. STIVENT INDUSTRIE® unterstützt Sie dabei und führt die Überwachung, Wartung und Fehlerbehebung Ihrer Anlagen durch. Um sicherzustellen, dass Ihre Anlagen langfristig geschützt sind und eine konstante Leistung erbringen, bieten wir Ihnen einen maßgeschneiderten vorbeugenden Wartungsvertrag an. Alle Beobachtungen und Messergebnisse werden in der Installationsdatei festgehalten, um die CARSAT-Anforderungen zu erfüllen.
Wir beobachten weiterhin aufmerksam die Einhaltung alle Vorschriften und Verpflichtungen in Bezug auf lufttechnische Anlagen. Im Falle einer Weiterentwicklung werden wir Sie auf dem Laufenden halten.
Bei Fragen zur Kontrolle und Prävention Ihrer Anlagen kontaktieren Sie uns unter +33 (0)5 49 50 41 91 oder über unser Kontaktformular.